Werden die Güter nach Absatz 2 Buchstabe c verkauft, so hat der Beförderer den Verkaufserlös für die Person, der die Güter zustehen, abzüglich der dem Beförderer gegebenenfalls entstandenen Kosten sowie sonstiger Beträge, die dem Beförderer in Zusammenhang mit der Beförderung dieser Güter zustehen, zu verwahren.
四、货物根据本条第二款第三,
运人应
有权提取货物
人
利益代
保管
货物
价款,但可从中扣除
运人
任何费用和应付给
运人
与运输这些货物有关
其他任何款
。